Gericht: Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Aktenzeichen: 824 C 68/24
Datum des Urteils: 12.06.2024
Kurze Zusammenfassung des Falls: Die Kläger verlangen vom Beklagten die Räumung und Herausgabe einer Wohnung sowie eines Stellplatzes. Zudem fordern sie rückständige und zukünftige Mietzahlungen sowie Nebenkostenzahlungen.
Entscheidung des Gerichts: Das Gericht hat ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten erlassen und ihn verurteilt: – die Wohnung und den Stellplatz zu räumen und an die Kläger herauszugeben – rückständige Mietzinsen nebst Zinsen für den Zeitraum Oktober 2023 bis März 2024 zu zahlen – rückständige Nebenkostenzahlungen nebst Zinsen für den Zeitraum Januar 2023 bis März 2024 zu leisten – ab April 2024 laufende Mietzinsen und Nebenkostenzahlungen bis zur Räumung zu zahlen – die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
Zusammenfassung: Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat den beklagten Mieter wegen Zahlungsverzugs verurteilt, die gemietete Wohnung und den Stellplatz zu räumen sowie an die klagenden Vermieter herauszugeben. Zudem muss der Beklagte rückständige Mietzinsen und Nebenkostenzahlungen nebst Zinsen sowie die laufenden Zahlungen bis zur Räumung leisten. Das Urteil wurde als Versäumnisurteil erlassen, da der Beklagte sich nicht verteidigt hat.